Nach Genehmigung durch den ÖKV gilt seit heute, dem 1. Juni 2020, eine neue Zuchtordnung. Nachzulesen hier auf unserer Homepage:
http://www.dalmatinerclub.at/downloads/zuechter/zuchtordnung
Einige Paragraphen mussten geringgradig umformuliert werden, allerdings gibt es auch wesentliche neue Bestimmungen, die für alle Dalmatiner die die Zuchtzulassung noch nicht erlangt haben gültig sind.
Folgende Bestimmungen sind neu:
§ 9e ARDS, § 9f LUA und § 10.8 Künstliche Besamung
Wir ersuchen jedoch auch die Besitzer der Dalmatiner, die die Zuchtzulassung bereits erlangt haben den ARDS-Gentest auf freiwilliger Basis zu machen!
In den nächsten Tagen werden wir weitere Informationen bzw. die notwendigen Formulare auf unserer Homepage veröffentlichen.
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