...ist die neue Novelle zum Österreichischen Tierschutzgesetz, wo es neben Nutztieren, Wildtieren und Katzen natürlich auch um Hunde geht!
Den gesamten Text kann man hier nachlesen:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2017/PK0274/
Wichtig in Bezug auf Hunde sind folgende Eckpunkte:
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Die Anwendung von Würgehalsbändern ohne Stopp (Zughalsband ohne Stopp) ist verboten!
Das gilt selbstverständlich auch auf den Ausstellungen für Vorführleinen!
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Privatpersonen dürfen in Zukunft keine Tiere mehr auf Internetplattformen anbieten!
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Bei Tierarten mit bestehenden Qualzuchtmerkmalen muß durch laufende Dokumentation nachgewiesen werden, dass durch entsprechende Maßnahmen die Beeinträchtigung der Nachkommen reduziert und in weiterer Folge beseitigt wird.
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Trifft unsere Dalmatiner nicht unbedingt, ist aber trotzdem ein wichtiger Punkt: das Tätowieren und die Verfärbung von Haut, Federnkleid oder Fell aus modischen oder kommerziellen Zwecken ist verboten.
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